Wie viel kostet ein Anwalt?

Wie viel die Arbeit eines Anwalts kostet, ist für einen Klienten in aller Regel zunächst nicht allzu einfach zu überschauen. Dabei sind die anfallenden Gebühren durchaus nicht variabel, wie es zum Beispiel bei einem Handwerker der Fall ist sondern unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben, die in einem entsprechenden Gesetz, der sogenannten Rechtsanwaltsgebührenordnung geregelt sind.
Die Anwaltskosten sind dabei abhängig von der Art der Hilfe, die der Anwalt gibt, von dem Streitwert und der Summe der Auslagen des Anwalts. Keinen Einfluss auf die Höhe der Kosten hat es, ob ein Anwalt bereits eine sehr lange Erfahrung oder besonders viel Erfolge aufzuweisen hat und ob in München ein Rechtsanwalt beauftragt wird oder in jeder anderen Stadt im Lande. Tatsächlich fallen in Berlin, Frankfurt Hamburg oder einem kleinen Ort im Saarland die gleichen Honorare an wie in München. Rechtsanwalt Kosten und Gebühren sind allerdings grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, das bedeutet, es fällt eine zusätzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent an.
Die Auslagen des Anwalts, das heißt die Kosten zum Beispiel für Telefon, Porto und Reisekosten sind in den meisten Fällen sehr überschaubar und werden in diesem Sinne über eine Pauschale von etwa zwanzig Euro abgerechnet.
Den wesentlichen Anteil einer Anwaltsrechnung machen hingegen die tatsächlichen Gebühren aus.
Um diese zu ermitteln, müssen zwei Schritte erfolgen. Zunächst gilt es zu überprüfen, welche Gebühren in der entsprechenden Situation überhaupt anzusetzen sind, um dann diese tatsächlich in ihrer Höhe berechnen zu können.
Die Art der Gebühren hängt dabei davon ab, um welche Art es sich bei dem Auftrag an den Anwalt handelt. Geht es zum Beispiel nur um eine beratende Tätigkeit, wird dementsprechend auch nur eine Beratungsgebühr fällig.
Soll in einem Rechtsstreit hingegen eine außergerichtliche Regelung getroffen werden, so entstehen hier entsprechend festgelegte Kosten für diese außergerichtliche Tätigkeit. In einem Rechtsstreit gilt es dabei zu beachten, dass sich die Kosten für die Tätigkeit des Anwalts immer nach dem sogenannten Streitwert richten. Der Streitwert ist dabei ein theoretischer Betrag, der als Basis dafür dient, aus der entsprechenden Tabelle der Rechtsanwaltsgebührenordnung die anfallenden Kosten für den Anwalt zu ermitteln.

Autor: Ingo Kranz-John
Datum: Mittwoch, 28. Januar 2009 17:01
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